
FAQ
Unsere Webseite bietet Dir alle Informationen, die Du für einen gelungenen Aufenthalt im Im Wizemann benötigst. Ob Anfahrt, Jugendschutz, Barrierefreiheit, Sicherheit oder Jobs – unsere FAQs liefern die Antworten. Hier kannst Du auch unsere Hausordnung einsehen, um bestens informiert zu sein. Falls Du weitere Fragen hast, zögere nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind für Dich da!
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Anfahrt PKW / Parken

Bitte beachtet, dass in den kommenden Wochen die Zufahrt über die Quellenstraße nicht möglich ist. Keine Sorge, wir haben eine alternative Anfahrt für euch vorbereitet. Wenn ihr aus Richtung Wilhelma kommt, folgt einfach diesen Schritten:
- Biegt auf Höhe Mahle rechts in die Haldenstraße ein.
- Fahrt nach ca. 200 Metern links in die Glockenstraße.
- Haltet euch an der Gabelung links und fahrt in den Schwenkrain.
- Das Im Wizemann und die Parkplätze befinden sich auf der linken Seite.
Gib im Navi einfach die Quellenstr. 7 ein, dann findest du direkt zu uns.
Für barrierefreies Parken stehen euch Parkplätze im Parkhaus der Quellenstraße zur Verfügung, welche ebenerdig befahrbar sind. Entspannt parken könnt ihr im Parkhaus des Areals, aber bitte nutzt nicht die nummerierten Privatparkplätze am Anfang der Quellenstraße. Das Parkhaus und alle Parkplätze werden bewirtschaftet. Der Veranstaltungstarif beträgt 5,- € (inkl. 19% MwSt.).
Wir freuen uns auf euren Besuch und wünschen eine angenehme Anreise!
Sicherheit / Awareness
- Achte auf Dich selbst und die Menschen um Dich herum. Respektiere die persönlichen Grenzen und das Wohlbefinden anderer.
- Wenn Du oder jemand in Deiner Umgebung Hilfe benötigt, wende Dich bitte an das Sicherheitspersonal oder das Veranstaltungspersonal.
- Wir fördern eine Atmosphäre der Inklusion und des Respekts. Diskriminierung, Belästigung oder aggressives Verhalten jeglicher Art werden nicht toleriert.
- Solltest Du Zeuge oder Opfer eines unangenehmen Vorfalls werden, zögere bitte nicht, Dich an das Sicherheits- oder Veranstaltungspersonal zu wenden. Sie sind geschult, um Dir zu helfen und Situationen angemessen zu bewältigen.
- Vermeide das Fotografieren oder Filmen anderer Personen ohne deren Zustimmung. Respektiere die Privatsphäre der anderen Gäste.
- Personen, die erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, gewaltbereit sind oder die Absicht haben, die Veranstaltung zu stören, werden nicht zugelassen bzw. ausgeschlossen.
Denke daran, dass wir alle gemeinsam für ein sicheres und angenehmes Erlebnis bei unseren Veranstaltungen verantwortlich sind. Jeder kann dazu beitragen, dass alle Besucherinnen und Besucher eine besondere Zeit haben. Beachte die vollständige Hausordnung, um Zutrittsverweigerung oder Ausschluss von der Veranstaltung zu vermeiden. Bei Fragen oder Unsicherheiten informiere Dich bei dem Veranstaltungspersonal.
Was darf (nicht) mit rein
Erlaubt:
- Persönliche Gegenstände wie Handys, Geldbörsen, kleine Taschen.
- Gehbehinderten ist das Mitbringen von Stöcken oder Krücken gestattet.
Nicht erlaubt:
- Professionelle Ton-, Film-, Foto- oder Videoaufzeichnungsgeräte (insbesondere Kameras mit Wechselobjektiv)
- Alkoholische Getränke und Drogen
- Waffen sowie meldepflichtige Gegenstände und Substanzen aller Art
- Glasbehälter, Flaschen, Dosen, Plastikkanister, Hartverpackungen
- Pyrotechnisches Material (Feuerwerkskörper, bengalische Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln, Wunderkerzen, etc.)
- Fackeln, Stangen, Stöcke (außer für Gehbehinderte), mechanisch oder elektrisch betriebene Lärminstrumente
- Laserpointer, sperrige Gegenstände (Leitern, Hocker, Stühle, Kisten, Reisekoffer, große Rucksäcke, etc.)
- Fahnen oder Transparente mit Aufforderung, die einen Straftatbestand erfüllen oder gegen die guten Sitten verstoßen
Beachten Sie, dass BesucherInnen, die verbotene Gegenstände mit sich führen oder gegen das Rauchverbot verstoßen, von der Veranstaltung ausgeschlossen werden können. In besonders schweren Fällen wird ein Hausverbot verhängt.
Barrierefreies Im Wizemann
Jugendschutz
Musikkonzerte gelten nicht als Tanzveranstaltungen, daher gelten die zeitlichen Beschränkungen für Discos hier nicht, (in Ausnahmefällen kann es allerdings angeordnet werden). Kinder sind Personen unter 14 Jahren, sie dürfen auf Konzerte nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person. Kinder unter sechs Jahren haben grundsätzlich, auch in Begleitung der Eltern, keinen Zutritt. Lediglich bei entsprechenden Kinder- oder Tagesveranstaltungen, aber nicht bei Konzerten. Jugendliche sind Personen zwischen 14 und 18 Jahren. Jugendliche dürfen Konzerte besuchen: - ab 14 Jahren (nur Jugendveranstaltungen mit Konzertende vor 22 Uhr, ansonsten brauchen unter 16jährige eine Begleitperson!) - ab 16 Jahren (bis 24 Uhr).
Weitere Informationen findet ihr hier.
Kinder im Im Wizemann
Hausordnung (PDF)
Hier findest du unsere Hausordnung zum Download:
Getränke und Verpflegung
Neben einer vielfältigen Auswahl an Getränken bei jeder Veranstaltung, sorgen wir auch für dein leibliches Wohl: Kleine Snacks sind immer dabei, und je nach Event bieten wir kalte oder warme Speisen an. Nähere Informationen zur Verpflegung am jeweiligen Abend findest du direkt unter Veranstaltungen.

